Objektiv und amtlich anerkannt: Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB
Wenn Sie den Wert einer Immobilie rechtssicher und nachvollziehbar belegen möchten – etwa gegenüber Gerichten, Ämtern oder dem Finanzamt – ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die richtige Wahl. Diese Form der Immobilienbewertung ist amtlich anerkannt und schafft Klarheit bei Erbauseinandersetzungen, steuerlichen Fragen oder rechtlichen Streitigkeiten.
Ein Gutachten zur Immobilie hilft außerdem, wenn mehrere Parteien unterschiedliche Auffassungen zum Immobilienwert haben. Es liefert eine objektive Entscheidungsgrundlage und kann zur Einigung beitragen.
Wir von Preusser+Kollegen erstellen für Sie unabhängige, unparteiische und rechtssichere Gutachten nach § 194 BauGB – fachlich fundiert und mit Blick auf alle wertrelevanten Aspekte. Damit unterstützen wir nicht nur Käufer und Verkäufer, sondern auch juristische Auseinandersetzungen im Vertrags-, Ehe- oder Erbrecht.
„Beim Kauf meines Traumhauses musste es schnell gehen. Preusser+Kollegen waren sofort zur Stelle und haben mir unkompliziert bei der Bewertung des Hauses geholfen.“
Isabelle P. aus Ebersberg