Objektiv und amtlich anerkannt: Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB
Um den rechtsgültigen Wert einer Immobilie für Gerichte, Ämter oder andere Behörden nachzuweisen, ist grundsätzlich ein vollwertiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Auch bei Auseinandersetzungen über den Wert einer Immobilie zwischen mehreren Parteien, kann ein Verkehrswertgutachten schlichten. Darüber hinaus kann Ihnen dieses Gutachten ausführliche Informationen über alle wertrelevanten Eigenschaften einer Immobilie geben.
Wir von Preusser+Kollegen sind die perfekten Ansprechpartner, wenn es darum geht, objektive, unabhängige und unparteiische Gutachten nach § 194 BauGB zu erstellen. Schließlich kann es dabei helfen, die richtigen Entscheidungen für Käufer und Verkäufer zu unterstützen. Aber auch in steuer-, erbschafts-, vertrags- oder eherechtlichen Fragen liefert das Gutachten vor Gericht und Finanzämtern eindeutige Argumente.
Ihr Bauexperte: Wolfgang Preusser
Direktkontakt: 0171 26 10 681
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„Beim Kauf meines Traumhauses musste es schnell gehen. Preusser+Kollegen waren sofort zur Stelle und haben mir unkompliziert bei der Bewertung des Hauses geholfen.“
Isabelle P. aus Ebersberg